Teilnahmebedingungen
1. Wenn ihr einer der 2 WohlfühlScouts werden möchtet müsst ihr:
- mindestens 18 Jahre alt sein,
- ein gültige E-Mail-Adresse angeben, damit wir euch kontaktieren können, falls ihr nach dem Voting in die zweite Bewerbungsphase kommt,
- ab eurer Wahl zum Wohlfühlscout, durch eine kompetente Jury (Presse/Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH), müsst ihr auf blog.ichzeit.info über eure Gesundheitserlebnisse in den IchZeit-Hotels berichten
- damit einverstanden sein, dass ihr mit vollem Namen und inkl. Profilbild auf dem Blog und, z.B. auch durch Pressemaßnahmen und in anderen Medien, vertreten sein.
- Spaß an (Medical)-Wellness, Reisen, gesunder Ernährung und dem Web 2.0 mitbringen,
- euch dazu verpflichten, falls ihr in die zweite Bewerbungsphase kommt, einen Artikel über ein Gesundheitserlebnis zu verfassen. (Werbung für Medikamente oder Krankheitsgeschichten sind hier nicht erwünscht. Diese werden vorbehaltlos gelöscht. Wir bitten um euer Verständnis)
2. Rechtliche Hinweise:
2.1 Teilnahme und Veranstalter
Die Teilnahme ist kostenlos. Die Kosten für die Organisation des Wettbewerbs trägt der Veranstalter. Veranstalter ist die Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH. Einsendeschluss ist der 30.09.2011. Verspätet eingereichte Berichte werden nicht berücksichtigt. Die Gewinner des Wettbewerbs werden auf der Homepage http://blog.ichzeit.info/ bekannt gegeben.
2.2 Einschränkung und Bewertung
Pornographische und Gewalt darstellende bzw. verherrlichende oder sonstige gegen das geltende Recht verstoßende Texte/Bilder werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Jeder eingereichte Bericht wird vor der Publizierung überprüft und erst daraufhin veröffentlicht.
Voraussetzung für eine Teilnahme ist, dass die Texte/Bilder noch nicht veröffentlicht worden sind und auch keine Auszeichnung bei anderen Wettbewerben erhalten haben.
Die Jury vergibt die beiden Stellen als WohlfühlScout. Die Preisträgerblogartikel werden auf der Webseite http://blog.ichzeit.info/ als Preisträger gekennzeichnet abgebildet. Die Entscheidungen der Jury sind nicht anfechtbar.
Mitarbeiter von Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH und der Brohler Mineral- und Heilbrunnen GmbH sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
2.3 Bild- und Urheberrechte; Haftung
Der Teilnehmer versichert, dass er über alle Rechte (Urheber- und Bildrechte) am eingereichten Blogartikel und den darin enthaltenen Bildern verfügt, die uneingeschränkten Verwertungsrechte aller Bestandteile hat, dass der Blogartikel und die darin enthaltenen Bilder frei von Rechten Dritter sind sowie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden.
Falls auf dem Foto eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, müssen die Betreffenden damit einverstanden sein, dass das Bild zu den nachfolgend wiedergegebenen Nutzungszwecken veröffentlicht wird. Der Teilnehmer wird auf Verlangen, insbesondere insoweit begründete Zweifel an der Einwilligung der abgebildeten Personen bestehen, die Einwilligung in schriftlicher Form beibringen. Geschieht dies innerhalb einer vorgegebenen, angemessenen Frist nicht, kann der Teilnehmer aus dem Wettbewerb ausgeschlossen werden.
Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung von Urheber- oder Nutzungsrechten oder abgebildete Personen Ansprüche aufgrund der Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt der Teilnehmer die Veranstalter von allen Ansprüchen im Sinne einer Garantie auf erstes Anfordern frei. Diese Freistellung umfasst gegebenenfalls auch Rechtsberatungs- und Rechtsvertretungskosten, welche der Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH entstehen. Am Computer bearbeitete Fotos dürfen keine Bildteile aus Zeitschriften, Büchern, gekauften CDs usw. enthalten.
Die Teilnehmer behalten das Urheberrecht für ihre Bilder und Texte zu jeder Zeit. Mit ihrer Teilnahme am Wettbewerb räumen die Teilnehmer der Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH jedoch das unwiderrufliche, unbedingte, unbefristete und weltweite Recht ein, ihre Texte und Bilder für folgende Zwecke honorarfrei und unentgeltlich zu nutzen:
- Für Ausstellungen der prämierten Texte/Bilder im Rahmen des Wettbewerbs
- Die Berichterstattung über den Wettbewerb in den Publikationen und Internetseiten der Veranstalter sowie in Medien, die darüber berichten (Print- und Onlinemedien)
- Die Nutzung der Texte/Bilder für Werbezwecke im Rahmen der WohlfühlScout-Kampagne.
Das Nutzungsrecht schließt zu den vorbezeichneten Nutzungszwecken die Verwendung in Printmedien, in Film- und Videoaufzeichnungen, auf digitalen Datenträgern sowie im Internet ein. Das Nutzungsrecht gilt nicht für Nutzungsarten, welche zum Zeitpunkt der Teilnahme des Urhebers am Wettbewerb noch nicht bekannt sind.
Eine über die oben aufgeführten Zwecke hinausgehende Nutzung der Texte/Bilder kann nur nach Rücksprache mit dem Teilnehmer stattfinden. Die Texte/Bilder dürfen nicht durch Agenturen oder Verlage gesperrt sein.
Die Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH wird die Texte/Bilder im Rahmen der ihr gestatteten Nutzungen mit dem Preisträger als Urheber entsprechend den gesetzlichen Vorgaben kennzeichnen. Der Teilnehmer erklärt sich insoweit ausdrücklich mit Sammelhinweisen, sowie bei Veröffentlichungen auf Datenträgern und im Internet, mit einer Kennzeichnung in digitaler Form, insbesondere durch Mausberührung, einverstanden.
2.4 Datenschutz
Die von den Einsendern eingereichten Daten werden bei einer Veröffentlichung der Texte/Bilder im Rahmen der WohlfühlScout-Kampagne (Berichterstattung hierüber, Preisverleihung etc.) an beteiligte Dritte weitergegeben, etwa an Zeitschriftenredaktionen oder Ausstellungsorganisatoren. Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich hiermit einverstanden.
2.5 Rechtsmittel
Hinsichtlich der Teilnahme am Wettbewerb sowie der Auszeichnung der Preisträger ist der Rechtsweg ausgeschlossen.
3. Euer Gewinn:
Seid ihr erstmal einer der beiden WohlfühlScouts, macht ihr KOSTENLOS Urlaub in ausgewählten IchZeit-Hotels und berichtet auf dem IchZeit-Blog über (Medical-) Wellness und Entschleunigung auf euren Reisen!
Die Anreisekosten werden zu 50% von der Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH übernommen.
Der Gewinn kann nicht in bar ausgezahlt werden.









